Английский язык : Топик: Staatsorgane des Bundes
Топик: Staatsorgane des Bundes
Bundestag
Der Bundestag, das Parlament, ist das
zentrale Repräsentationsorgan der BRD. Er bestimmt durch Gesetz die
Aufgaben und Befugnisse der anderen Bundesorgane, soweit sie nicht schon durch
das Grundgesetz selbst festgelegt sind. Der Bundestag ist nicht nur
Gesetzgebungsorgan. Er hat auch weitreichende Mitwirkungsrechte bei der Bestellung
von Bundesorganen, er übt die parlamentarische Kontrolle über die
Regierung aus, er beschließt über den Bundeshaushalt, und ihm
obliegt es, den Verteidigungsfall festzustellen.
Im Gesetzgebungsverfahren hat der Bundestag
das Recht, Gesetzentwurfe aus seiner Mitte einzubringen (Initiativrecht).
Dieses Recht haben unabhängig von ihm auch die Bundesregierung und der
Bundesrat. Der Bundestag hat ferner über alle bei ihm eingebrachten
Gesetzentwurfe Beschluß zu fassen. Von den Fällen der Art. 81 und 15e
GG abgesehen, müssen alle Gesetzentwurfe, um geltendes Recht zu werden,
vom Bundestag angenommen sein (Art. 77 Abs. I GG).
Der Bundestag wirkt femer bei der Bestellung
der höchsten Rechtssperchungsorgane des Bundes mit. So werden die
Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts je zur Hälfte vom Bundestag und
vom Bundesrat gewählt. Über die Berufimg der Richter der Obersten
Gerichtshöfe des Bundes entscheidet der für das jeweilige Sachgebiet
zuständige Bundesminister gemeinsam mit einem Richterwahlausschuß,
der zur Halfte mit vom Bundestag gewählten Mitgliedem besetzt ist.
Zu den bedeutsamsten Tätigkeiten des
Bundestages gehört die Feststellung des Haushaltsplanes (Art. 110 GG),
zumal sie dem Bundestag bei der Beratung und Be |