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Ðåëèãèÿ Ãåðìàíèè
Religion und Kirchen
Religion und Denken gehören
zusammen, denn sie haben denselben Inhalt. Wie die Religion, so will auch das
wahre Denken die Bestimmung des Menschen in seinem Verhältnis zum gesamten
Sein und dessen geheimnisvoller letzter Einheit begreifen.
Albert Schweizer, 1875-1965
Theologe, Arzt und Philosoph
»Die Freiheit
des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und
weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. Die ungestörte
Religionsausübung wird gewährleistet.« Diese Bestimmung des
Grundgesetzes (Artikel 4) empfindet jeder Bürger der Bundesrepublik
Deutschland als selbstverständliches Grundrecht.
1.Die
Verteilung der Konfessionen.
Etwa 85% der
Bevölkerung bekennen sich zu einer der beiden christlichen Konfessionen, und
zwar ziemlich genau je die Hälfte zur römisch-katholischen und zur
evangelischen Konfession; eine kleine Minderheit gehört anderen
christlichen Gemeinschaften an. Der evangelische Volksteil überwiegt im
Norden, der katholische im Süden der Bundesrepublik. Rheinland-Pfalz, das
Saarland und Bayern sind mehrheitlich katholisch, in Baden-Württemberg
und Nordrhein-Westfalen sind beide Konfessionen etwa gleich stark, in den
übrigen Bundesländern überwiegen die Evangelischen.
2.Historischer
Hintergrund.
Die heutige Verteilung der christlichen
Konfessionen stammt aus dem Zeitalter der Reformation, und dort liegen auch die
Wurzeln des besonderen deutschen Verhältnisses zwischen Staat und Kirche.
Nach jahrzehntelangen Kämpfen wurde im Augsburger Religionsfrieden (1555)
der Grundsatz »cuius regio, eius religio« (wessen Gebiet, dessen Religion)
festgelegt: Der Landesherr erhielt das Recht, die Konfession seiner Untertanen
zu bestimmen. Der Westfälische Friede (1648) schränkte dieses Recht
ein; fortan durften die Untertanen bei ihrem alten Glauben bleiben, wenn der
Landesherr die Konfession wechselte, wie z.B. der Kurfürst von Sachsen
1697. Die enge Bindung zwischen Staat und Kirche - die u. a. darin zum
Ausdruck kam, daß die evangelischen Fürsten zugleich die obersten
Bischöfe ihrer Länder waren - wurde dadurch jedoch nicht aufgehoben.
Sie begann sich erst im 19. Jahrhundert zu lockern. Die Weimarer
Reichsverfassung von 1919 vollzog die Trennung von Staat und Kirche, ohne
jedoch die historischen Bindungen restlos zu beseitigen. Die damit geschaffene
Rechtslage besteht im wesentlichen noch heute, denn das Grundgesetz hat die
betreffenden Bestimmungen der Weimarer Verfassung im Wortlaut übernommen.
3.Kirche und Staat.
In der Bundesrepublik Deutschland
gibt es keine Staatskirche. Der Staat steht den Religionen und Weltanschauungen
neutral gegenüber. Die Kirchen sind jedoch keine privaten Vereinigungen,
sondern öffentlich-rechtliche Körperschaften besonderer Art, die in
einem partnerschaftlichen Verhältnis zum Staat stehen.
Das
Verhältnis der Kirchen zum Staat ist außer durch die Verfassung
durch Konkordate und Verträge geregelt. Zur Wahrnehmung ihrer Interessen
gegenüber Bundesregierung und Parlament unterhalten sie
Bevollmächtigte in Bonn. Die Vermögensrechte der Kirchen sind
garantiert. Sie haben Anspruch auf finanzielle Leistungen des Staates; dieser
zahlt z. B. Zuschüsse zur Besoldung der Geistlichen und übernimmt
ganz oder teilweise die Kosten für bestimmte kirchliche Einrichtungen,
z.B. Kindergärten, Krankenhäuser und Schulen. Die Kirchen haben das
Recht, von ihren Mitgliedern Steuern zu erheben, die in der Regel von
staatlichen Behörden gegen Erstattung der Erhebungskosten eingezogen
werden. Der Austritt aus einer Kirche erfolgt durch Erklärung vor einer
staatlichen Behörde. Der geistliche Nachwuchs erhält seine
Ausbildung größtenteils an den staatlichen Universitäten; die
Kirchen haben einen verbrieften Einfluß auf die Besetzung der
theologischen Lehrstühle.
Diese
weitgehenden Rechte der Religionsgemeinschaften und die nach wie vor engen
Bindungen an den Staat sind nicht unumstritten. Trotz gelegentlicher Kritik
bedeutet jedoch schon allein die Tätigkeit der Kirchen bei der
Unterhaltung von Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, Einrichtungen
der Beratung und Betreuung, Schulen und Ausbildungsstätten ein kaum
ersetzbares karitatives und soziales Engagement, das aus dem öffentlichen
Leben nicht mehr wegzudenken ist.
4.Die
evangelische Kirche.
Die Evangelische
Kirche in Deutschland (EKD) ist ein Bund von 17 weitgehend selbständigen
lutherischen, reformierten und unierten Landeskirchen. Die Grenzen der Kirchengebiete
überschneiden sich zum Teil mit denen der Bundesländer. Oberstes
Gesetzgebungsorgan ist die Synode, oberstes Leitungsorgan der Rat der EKD. Am
Sitz der Bundesregierung ist die EKD durch einen Bevollmächtigten
vertreten.
Von den 17
Landeskirchen sind 7 lutherisch: Bayern, Braunschweig, Hannover, die
Nordeibische Kirche, Oldenburg, Schaumburg-Lippe, Württemberg; 2
reformiert: Lippe, Nordwestdeutschland; 8 uniert: Baden, Berlin (West),
Bremen, Hessen und Nassau, Kurhessen-Waldeck, Pfalz, Rheinland, Westfalen. Als
»reformiert« bezeichnet man eine Kirche, die auf das Bekenntnis Calvins
zurückgeht, als »uniert« eine Kirche, die auf einem Zusammenschluß
von Reformierten und Lutheranern beruht.
Die
lutherischen Landeskirchen mit Ausnahme von Oldenburg und Württemberg sind
in der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD)
zusammengefaßt. Zur Evangelischen Kirche der Union (EKU) gehören
die unierten Kirchen in Berlin (West), Rheinland und Westfalen. Die
»Arnoldshainer Konferenz« ist eine Arbeitsgemeinschaft der unierten
Landeskirchen, der beiden reformierten Landeskirchen und der lutherischen
Kirche in Oldenburg.
Die EKD pflegt
enge Kontakte mit dem Bund der Evangelischen Kirchen in der DDR. Im
Bewußtsein ihrer gemeinsamen Verantwortung richten beide Kirchen in
Lebensfragen gemeinsame Worte an die Öffentlichkeit in beiden deutschen
Staaten.
Die
evangelischen Kirchen in der Bundesrepublik gehören dem Ökumenischen
Rat der Kirchen (Weltkirchenrat) an. Mit der römisch-katholischen Kirche
besteht eine enge Zusammenarbeit. Die ökumenische Bewegung, an der die EKD
starken Anteil nimmt, wächst immer mehr über das Institutionelle
hinaus und wird zur Sache der einzelnen Christen. In vielen evangelischen und
katholischen Gemeinden haben sich ökumenische Arbeitskreise gebildet.
Die
Landeskirchen der EKD beteiligen sich - ihrer konfessionellen Prägung
entsprechend - auch an der Arbeit des Lutherischen Weltbundes oder des
Reformierten Weltbundes.
5.Die
katholische Kirche.
In der
Bundesrepublik Deutschland einschließlich Berlin (West) bestehen
fünf Kirchenprovinzen der römisch-katholischen Kirche. Sie umfassen
22 Bistümer, davon 5 Erzbistümer:
-das Erzbistum Köln mit den Bistümern Aachen,
Essen, Limburg, Münster, Osnabrück, Trier;
-das Erzbistum Paderborn mit den Bistümern Fulda
und Hildesheim;
-das Erzbistum München-Freising mit den
Bistümern Augsburg, Passau und Regensburg;
-das
Erzbistum Bamberg mit den Bistümern Eichstätt, Speyer und
Würzburg;
-das Erzbistum Freiburg mit den Bistümern Mainz
und Rottenburg-Stuttgart.
Berlin (West) ist Teil des Bistums Berlin.
Diese
Einteilung der Diözesen stammt im wesentlichen aus dem 19. Jahrhundert;
einige Bistümer wurden erst im 20. Jahrhundert errichtet.
Die Erzbischöfe und Bischöfe der Bundesrepublik beraten gemeinsame
Fragen in der Deutschen Bischofskonferenz mit Sekretariat in Bonn. Die Impulse,
die das II. Vatikanische Konzil für die Mitwirkung der katholischen Laien
in der Kirche und an den Aufgaben der Kirche gegeben hat, werden von
gewählten Vertretungen der Laien in die Tat umgesetzt. Die Besuche von
Papst Johannes Paul II. 1980 und 1987 in der Bundesrepublik haben der
ökumenischen Bewegung und dem Dialog zwischen Kirche und Staat starke
Anstöße gegeben.
6.Kleinere
Religionsgemeinschaften
. Zu den kleineren Religionsgemeinschaften
gehören insbesondere die sogenannten Freikirchen, d.h. Kirchen, für
die ihr Charakter als »Freiwilligkeitskirche« im Gegensatz zur Volkskirche
bestimmend ist. Die Mitgliedschaft gründet sich auf eigene Entscheidung,
nicht auf die Kindertaufe.
Zwei der
größten evangelischen Freikirchen, die Methodisten und die
Evangelische Gemeinschaft, haben sich im Jahre 1968 zur
Evangelisch-methodistischen Kirche zusammengeschlossen. Daneben gibt es den
Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden (Baptisten). Die altkatholische
Kirche entstand als Abspaltung von der römisch-katholischen Kirche in den
1870er Jahren nach dem l. Vatikanischen Konzil. Die Mennonitengemeinden, die
Religiöse Gesellschaft der Freunde (Quäker) und die Heilsarmee
besitzen durch ihre soziale Aktivität ein nicht unbeträchtliches
Gewicht.
Im
Deutschen Reich wohnten 1933 etwa 530000 Juden. Heute, nach der
nationalsozialistischen Verfolgungs- und Ausrottungspolitik, gibt es 65
jüdische Gemeinden mit 28000 Mitgliedern, deren größte die in
Berlin (West) mit 6000 und Frankfurt a. M. mit knapp 5000 Mitgliedern sind. In
der Bundesrepublik leben darüber hinaus etwa 15000 Juden, die nicht
Mitglieder der jüdischen Gemeinden sind. Die Dachorganisation der
jüdischen Gemeinden ist der Zentralrat der Juden in Deutschland. 1979
wurde in Heidelberg eine Hochschule für jüdische Studien
gegründet, die inzwischen internationale Anerkennung gefunden hat.
Durch die
Anwesenheit der zahlreichen ausländischen Arbeiter und ihrer
Angehörigen haben Religionsgemeinschaften, die früher in Deutschland
kaum vertreten waren, stark an Bedeutung gewonnen. Das gilt für die
griechisch-orthodoxe Kirche und besonders für den Islam. Heute leben in
der Bundesrepublik mehr als 1,8 Millionen Moslems, zumeist Türken.
7.Gemeinsames
Handeln.
In den Jahren 1933-1945 haben viele evangelische
und katholische Christen tapfer gegen die Hitler-Diktatur
gekämpft.
Stellvertretend seien hier Pastor Martin Niemöller und Bischof Clemens
August Graf von Galen genannt. Die Zusammenarbeit in diesem Kampf hat das
Verständnis füreinander gestärkt und die gemeinsame politische
Verantwortung deutlich gemacht. Aufgrund dieser Erfahrungen wird heute von den
Kirchen in hohem Maß öffentliche Verantwortung wahrgenommen, auch
durch Denkschriften und andere Formen publizistischer Tätigkeit.
Auf
vielfältige Weise wenden sich die Konfessionen an die Öffentlichkeit.
Besonders zu nennen sind hier die beiden Laienbewe-gungen, der Deutsche
Katholikentag (seit 1848) und der Deutsche Evangelische Kirchentag (neu seit
1949). Die karitative Arbeit der Kirchen leistet auf katholischer Seite der
Deutsche Caritasverband, auf evangelischer das Diakonische Werk.
Seit dem
Wiederaufbau im Inneren haben sich beide Kirchen in der Entwicklungshilfe stark
engagiert. Es entstanden große kirchliche Hilfswerke, die aus
freiwilligen Spenden der Gläubigen finanziert werden. So sammelten die
evangelische Aktion »Brot für die Welt« und das katholische Werk
»Misereor« Milliardenbeträge für die Linderung akuter Notfälle
und die Verbesserung der Lebensverhältnisse, vor allem für die
Förderung langfristiger Entwicklungsmaßnahmen und die Hilfe zur
Selbsthilfe.
In jüngster Zeit haben sich die
christlichen Kirchen - auch durch offizielle Stellungnahmen - in den
Diskussionen über Frieden und Abrüstung, Ausländer- und
Asylpolitik, Arbeitsmarktpolitik und Umweltschutz zu Wort
8.Antisemitismus
Als größte nichtchristliche
Religionsgemeinschaft in Deutschland wurden die Juden zu einem
Hauptangriffsziel nazisti-scher Politik. Barbarischer Antisemitismus wurde
zur gewaltsam durchgesetzten Staatsdoktrin (politischer Grundsatz) und gipfelte
in der massenweisen Vertreibung und Ausrottung von Juden. Die deutsche
Bevölkerung bezog dagegen im großen und ganzen keine Opposition.
Ab 1935 galten für
Juden in Deutschland folgende Verbote Verboten war den Juden u.a.:
• Benutzung von Kraftwagen
• Benutzung von Leihbüchereien
• Benutzung öffentlicher
Badeanstalten
• Benutzung öffentlicher
Fernsprecher
• Benutzung von Fahrkartenautomaten
• Benutzung von Parkbänken, die nicht gelb
gestrichen waren
• Benutzung von Straßenbahnen, Omnibussen
(nur mit Fahrerlaubnis)
• Benutzung von Sitzplätzen in
öffentlichen Verkehrsmitteln
• Ausübung von freien und vielen
anderen Berufen
• Beschäftigung
nichtjüdischer Hausangestellter
• Bestellung von Sachverständigen
• Besuch von Gaststätten
• Betreten bestimmter Straßen in
den Städten
• Betreten von Bahnhöfen,
Wartesälen
• Betreten von Wäldern
• Bezug von Fleisch, Fisch und anderen
Lebensmitteln
• Einzelbeschäftigung von
Arbeitern
• Empfang von Gratifikationen und
Ruhegehältern
• Empfang von Kontrollkarten für
Auslandsbriefverkehr
• Führung von Künstlernamen
• Halten von Brieftauben und
Haustieren
• Mitgliedschaft in
Privatversicherungen
• Tragen von Orden und Abzeichen aller
Art
• Verlassen der Wohngemeinde (außer mit
besonderen Genehmigungen)
• Verlassen der Wohnungen (nachts)
• Verfügung über bewegliches
Eigentum und sonstiges
.
Nach 1945 suchte die evangelische Kirche einen neuen
Anfang. Es ging um das Ausmaß der Erneuerung der Kirche. Ein besonders
brisanter Punkt der innerhalb der Kirchen geführten Auseinandersetzungen
war die Frage nach der kirchlichen Mitschuld an der nationalsozialistischen
Diktatur. Ein prominenter Vertreter der Bekennenden Kirche, Pastor Martin
Niemöller (1892-1984), erklärte dazu im August 1945:
»Unsere heutige Situation ist
aber auch nicht in erster Linie die Schuld unseres Volkes und der Nazis. Wie
hätten sie den Weg gehen sollen, den sie nicht kannten? Sie hatten doch
einfach geglaubt, auf dem rechten Weg zu sein! - Nein, die eigentliche Schuld
liegt auf der Kirche; denn sie allein wußte, daß der eingeschlagene
Weg ins Verderben führte, und sie hat unser Volk nicht gewarnt.«
9.Kirche in
Deutschland nach 1945 -Aufbruch wohin?
Die Teilung Deutschlands nach dem
Zweiten Weltkrieg und die Entstehung von unterschiedlichen gesellschaftlichen
Ordnungen in beiden deutschen Staaten beeinflußten auch diekirchliche
Entwicklung. Zu drängenden Problemen, die sich zudem in der Bundesrepublik
Deutschland wie der Deutschen Demokratischen Republik differenziert stellten,
ergriffen Christen unterschiedliche Positionen.
Drei große Komplexe zeigten sich dabei immer wieder:
• die Verantwortung der Kirchen für die
Entwicklungen unter der Naziherrschaft, besonders das Versagen in der
Judenfrage,
• die Wiederherstellung der Einheit Deutschlands,
• die atomare Kriegsgefahr und die Aufrüstung Deutschlands.
10.Säkularisierung: werden es
wirklich immer weniger?
Umfragen zur
Religion:
Seit 1980 wurden mehrere Studien
erarbeitet, die sich mit der gesellschaftlichen Bedeutung von Religion
beschäftigen. In elf europäischen Ländern und den USA wurde
1981/82 eine große Umfrage durchgeführt. Sie hatte zum Ziel, die
Werte zu ermitteln, die gesellschaftliche Bedeutung besitzen. In
anderen Umfragen wurde dem Zusammenhang von religiöser Überzeugung
und Einstellung zu gesellschaftlichen Problemen nachgegangen. Einige
beachtenswerte Ergebnisse finden sich auf den folgenden Seiten.
Im Frühjahr 1987
veröffentlichte das Demoskopische Institut in Allensbach einen auf die BRD
bezogenen Auswertungsbericht. Für das Gebiet der ehemaligen DDR lagen
solche detaillierten und aktuellen Untersuchungen bisher öffentlich nicht
vor.
Als Ergebnisse wurden u. a.
ermittelt: deutliche Überalterung der Gottesdienstbesucher; Religiosität und Kirchlichkeit sind
bei Frauen wie Männern im Rückgang; Frauen sind stärker religiös
eingestellt und auch der Kirche näher als dies bei Männern der Fall
ist; die Jüngeren sind weniger religiös als die Älteren,
die Berufstätigen weniger als die Nichtberufstätigen.
Kirchliches
Leben
Von Bedeutung für die
Intensität kirchlichen Lebens ist die Größe der Stadt. Der Anteil der Besucher von Gottesdiensten, derjenigen, die beten und
derjenigen, die an ein Weiterleben nach dem Tode glauben, sinkt deutlich mit
zunehmender Einwohnerzahl einer Stadt. Je größer die
Einwohnerzahl, um so niedriger der Anteil der religiös eingestellten bzw.
kirchlich gebundenen Bevölkerung.
Säkularisierung: Werden es wirklich immer weniger?
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